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Pauschalreiseinformationen

Pauschalreiseinformation – Sicherheit für Ihre Angelreise

Wenn Sie eine Angeltour bei Outside Travels buchen, unterliegen Sie der EU-Pauschalreiserichtlinie. Das bedeutet, dass Ihre Reise eine sogenannte Pauschalreise ist, die Ihnen als Reisenden einen starken Schutz bietet.

Für Sie als Kunde bedeutet dies, dass Ihre gesamte Angeltour in einem einzigen Arrangement gebündelt ist. Flug, Unterkunft, Führung und Angeln sind in einem Gesamtpaket enthalten, wobei wir von Outside Travels dafür verantwortlich sind, dass alles reibungslos funktioniert.

Sie erhalten vor der Buchung klare Informationen und haben Rechte, die Ihre Reise sicher machen. Sollte etwas Unerwartetes passieren, gibt es Vorschriften, die Sie schützen, zum Beispiel wenn sich die Reise ändert, abgesagt wird oder Sie stornieren müssen.

Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass Ihr Geld geschützt ist. Sollte dem Veranstalter etwas zustoßen, gibt es einen finanziellen Schutz, der im Bedarfsfall eine Rückerstattung und den Rücktransport sicherstellt.

Für Sie als Planer von Angelreisen ins Ausland bedeutet dies, dass Sie sich auf das Erlebnis konzentrieren können. Wir kümmern uns um das Gesamtpaket, damit Sie sicher reisen und Ihre ganze Energie auf Ihr Angelabenteuer richten können.

Die Ihnen angebotenen kombinierten Reiseleistungen stellen eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar. Daher profitieren Sie von allen EU-Rechten, die für Pauschalreisen gelten.

Das Unternehmen "Get Outside Travels AB" trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise als Ganzes.

Zudem verfügt das Unternehmen "Get Outside Travels AB" gesetzlich über einen Schutz zur Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls die Beförderung in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung, falls es oder sie zahlungsunfähig werden sollten.

ZENTRALE RECHTE NACH DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302

Reisende erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise, bevor sie den Pauschalreisevertrag abschließen.

Es haftet immer mindestens ein Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Reisende erhalten eine Notrufnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie den Reiseveranstalter oder das Reisebüro erreichen können.

Reisende können die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, gegebenenfalls gegen eine zusätzliche Gebühr und unter Einhaltung einer angemessenen Frist.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (z. B. Kraftstoffpreise) und dies im Vertrag ausdrücklich genannt ist, und in jedem Fall spätestens 20 Tage vor Reiseantritt.

Erhöht sich der Preis um mehr als 8 % des Preises der Pauschalreise, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Wenn sich der Reiseveranstalter das Recht vorbehält, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die relevanten Kosten sinken.

Reisende können den Vertrag ohne Stornogebühr kündigen und erhalten eine vollständige Rückerstattung aller Zahlungen, wenn sich ein anderer wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise als der Preis erheblich ändert.

Wenn der Reiseveranstalter, der für die Pauschalreise verantwortlich ist, die Pauschalreise vor Reiseantritt storniert, haben die Reisenden Anspruch auf Rückerstattung und gegebenenfalls auf Entschädigung.

Reisende können den Vertrag unter außergewöhnlichen Umständen vor Reiseantritt ohne Stornogebühr kündigen, z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Reiseziel, die die Pauschalreise wahrscheinlich beeinträchtigen würden.

Darüber hinaus können Reisende den Vertrag jederzeit vor Reiseantritt gegen eine angemessene und begründete Stornogebühr kündigen.

Können nach Reiseantritt wesentliche Teile der Pauschalreise nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden, müssen geeignete alternative Vorkehrungen ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.

Reisende können den Vertrag ohne Stornogebühr kündigen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und dies die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Reiseveranstalter das Problem nicht behebt.

Reisende haben auch Anspruch auf eine Preisminderung und/oder eine Entschädigung für Schäden, wenn die Reiseleistungen nicht oder mangelhaft erbracht werden.

Der Reiseveranstalter muss Unterstützung leisten, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet.

Gerät der Reiseveranstalter oder, in bestimmten Mitgliedstaaten, der Wiederverkäufer in Insolvenz, so werden die Zahlungen erstattet.

Gerät der Reiseveranstalter oder gegebenenfalls der Wiederverkäufer nach Reiseantritt in Insolvenz und ist der Transport in der Pauschalreise inbegriffen, so wird die Rückführung der Reisenden sichergestellt.

Insolvenzschutz

"Get Outside Travels AB" hat bei "Nordic Guarantee [Name des für den Insolvenzschutz zuständigen Unternehmens, z.B. eines Garantiefonds oder einer Versicherungsgesellschaft]" einen Insolvenzschutz abgeschlossen.

Reisende können sich an diese Einrichtung oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde wenden:

Kammarkollegiet

Birger Jarlsgatan 16

114 34 Stockholm

08-700 08 00

registratur@kammarkollegiet.se

wenn Leistungen infolge der Insolvenz von "Get Outside Travels AB" nicht erbracht werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der Form, in der sie in nationales Recht umgesetzt wurde

https://svenskforfattningssamling.se/doc/20181217.html

Sportfiskare i båt visar stolt upp sin fångst mot kameran, med solen och fiskeutrustning synliga i bakgrunden.

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